Unterlassungsschreiben wegen Facebook-Message

Heute mache ich mich mal daran, eine kleine Geschichte zu erzählen. So zugetragen, aktuell in Wien.

Hannes Offenbacher suchte mittels Twitter und paralleler Facebook-Statusnachricht nach kreativen Filmemachern in Wien:

offenbacher 

Noch am gleichen Tag und als erster Kommentar erklärte Michael Hollauf in einem kurzen Kommentar zu seiner Facebook-Nachricht:

Was immer Du tust, Finger weg von der Firma Nuntio. Gaaanz schlechte Erfahrungen…

Dann passierte erst mal einige Tage nichts. Ein Kommentatorin meinte sogar, dass sie eigentlich keine schlechten Erfahrungen mit dieser Firma gehabt hatte.

Drei Tage später landet plötzlich ein Brief bei Herrn Hollauf. Absender? Die Rechtsanwaltskanzlei, die die rechtlichen Angelegenheiten für die Firma Nuntio Audio-Video-Solutions regelt. Hier einige Auszüge aus dem Brief:

anwaltsbrief
anwaltsbrief-2

Nach einem “Spread the story”-Aufruf macht diese Geschichte gerade per Twitter die Runde, und ich habe es zum Anlass genommen, hier einen Blogeintrag zu verfassen (für alle, die bei Facebook nicht angemeldet bzw. keine Freunde von Hannes sind; und damit die Geschichte nicht genau erfahren).

Was kann man also dazu sagen? Soll man aufpassen, was man in Communities schreibt? 

Klar, man sollte aufpassen. Aber dieser Kommentar zeigt nicht wie vom Anwalt beschrieben unrichtige Tatsachen, sondern spiegelt einzig und allein die Meinung bzw. die Erfahrung von Michael wieder. Und wenn sie glaubten, dass ein kleiner Kommentar unter einer Facebook-Nachricht für sie kreditschädigend sei, dann sollen sie einmal sehen, wie kreditschädigend ihr Vorgang in dieser Sache ist.

Und auch ich fordere hiermit alle auf: Spread the story!
Und natürlich würde ich gerne eure Meinung dazu erfahren … 

UPDATE:

Der Geschäftsführer der Firma Nuntio hat sich nun mit mir per Mail in Verbindung gesetzt. Natürlich kann ich jede Firma vollkommen verstehen, wenn sie ihre Anwaltskanzlei einsetzt, um offene (und längst überfällige) Rechnungen endlich bezahlt zu bekommen. Aber leider verstehe ich in keinster Weise die Reaktion auf eine in einer Teilöffentlichkeit veröffentlichten Meinung (schließlich konnten nur Facebookfreunde von Hannes diese Nachricht lesen). Dies hätte man viel einfacher und besser lösen können.

Einen weiteren, sehr guten Blogeintrag zu diesem Thema findet man hier:

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48 Antworten zu „Unterlassungsschreiben wegen Facebook-Message“


  1. 1 georgM 6. März 2009 um 3:57 nachmittags

    Was für eine Schande. Möchte gern wissen, wie das ausgeht..

  2. 2 Franz-Josef 6. März 2009 um 4:07 nachmittags

    das sollte ein Richter entscheiden.

  3. 3 Sylvia 6. März 2009 um 4:09 nachmittags

    Sollte Michael Beweise für seine Aussage/Erfahrung haben, dann wird wohl eher die Firm der Anwalt ein Problem haben. Weil sie dann wohl nicht wirklich durchkommen.

    Dennoch würde mich persönlich interessieren, wie diese Nachricht so schnell der Firma zu Ohren gekommen ist?
    Bin auch gespannt wie’s weiter geht.

    schöne Grüße

  4. 4 Jan 6. März 2009 um 4:14 nachmittags

    Man kann sich ja direkt bei der Firma Nuntio informieren lassen. Die haben einen kostenlosen Rückrufservice: http://www.nuntio.at/callback.php
    Ich will natürlich auf keinen Fall dazu aufrufen, das da sich da jetzt hunderte von Leuten zurückrufen lassen.

  5. 5 der wilde garten 6. März 2009 um 4:15 nachmittags

    hah,dann wird einem also mal so ein wenig der Mund verboten ;)
    Würd gern wissen wie das ausgeht…

  6. 6 Franz Gruber 6. März 2009 um 4:31 nachmittags

    So wie der Typ auf der Nuntio Homepage ausschaut hat er es eh nötig mit Klagen sein Geld zu verdienen.

    PS für den Anwalt: hierbei handelt es sich um eine rein persönliche Ansicht.

  7. 8 Heinz Grünwald 6. März 2009 um 4:38 nachmittags

    Ach diese Unternehmen, immer das gleiche – die Stecken noch in den alten Zeiten fest. Leute, wenn man heutzutage in so einem Fall mit einer Klage droht hat man eigentlich schon verloren.

    Vielleicht nicht im rechtlichen Sinne, aber die Reputation und die Meinung über die Firma wird dadurch keineswegs besser, der Schade wurde dadurch nur noch viel Größer.

    Das Unternehmen hätte lieber persönlich dazu Stellung nehmen sollen, oder auch einfach schweigen – in beiden Fällen wäre das wesentlich besser ausgegangen.

  8. 9 Marc 6. März 2009 um 4:39 nachmittags

    Ohne einen weiteren Rechtsstreit provozieren zu wollen, aber die Fa. Nuntio scheint sich nicht einmal einen ordentlichen Anwalt leisten zu können bzw. zu wollen. Das obige Schreiben ist peinlich (völlig ungeachtet der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt).

  9. 10 Sebastian 6. März 2009 um 4:46 nachmittags

    Ist das Schreiben eigentlich mit Schreibmaschine verfasst?

  10. 11 KRiZZi 6. März 2009 um 4:48 nachmittags

    Werden die irgendwann aufhören zu versuchen, aus nichts noch Kapital zu schlagen?

  11. 12 Ecki 6. März 2009 um 4:49 nachmittags

    Na da bin ich aber mal gespannt. Aber wie schlecht ist bitte das Schreiben gemacht. Schreiben die noch mit einer Schreibmaschine?

  12. 13 andrejo 6. März 2009 um 5:02 nachmittags

    @Sebastian, was is denn bitte schön eine Schreibmaschine?

    Also das ist echt ein starkes Stück. Schon ziemlich dreist, wegen des Abfassens eines solchen Schreibens 720,- Euronen zu verlangen. Das sieht nach einem Stundenlohn von ca. 21.000,- aus, selbst wenn das Ding mit der Hand “geschreibmaschint” wurde. Solchen Zeitgenossen gehört doch echt das Handwerk gelegt!
    Vermuten würde ich darüber hinaus, dass Michael eine Begründung für seine Behauptung hat und diese auch beweisen kann. Also denke ich, er hat ganz gute Karten bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem “Nunti(at)o-ren”!
    Sicher hat sich die klagende Seite noch nicht mit den möglichen Folgen für den “guten Ruf” auseinander gesetzt.

  13. 14 Tobi 6. März 2009 um 5:06 nachmittags

    bin zufällig auf den beitrag gestoßen und habs mir nicht nehmen lassen meine, wohlgemerkt noch dürftigen, rechtskenntnisse anzuwenden; bezweifle ehrlich gesagt stark dass der, vermutlich übermotivierte Herr Kollege vor Gericht Erfolg haben würde:

    1, Fraglich ist ob der “Täter” wirklich tatbestandsmäßig handelte:
    Dazu müsste er in seinen Vorsatz aufgenommen, dass es sich bei den von ihm getätigten Aussagen um unwahre/unrichtige Tatsachenbehauptungen handelt – es genügt bedingter Vorsatz – er muss es zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben. Wer hingegen kreditschädigende Tatsachen gutgläubig behauptet, bleibt straffrei.

    lit.: Bertel/Schwaighofer, Österreichisches Strafrecht Besonderer Teil I, S. 259,3

    2,Kreditschädigung nach §152 StGB ist ein Privatanklagedelikt (§152 Abs.2 StGB), es ist also nur auf Verlangen des “Opfers” zu verfolgen – ein Ermittlungsverfahren durch Kriminalpolizei/Staatsanwaltschaft gibt es nicht (§ 71 Abs.1 StPO)
    Gelingt es dem Privatankläger nicht das Gericht zu überzeugen, dass die Behauptungen des Täters unrichtig sind und dass der Täter ihre Unrichtigkeit in seinen Vorsatz aufgenommen hat, muss der Täter freigesprochen werden.

    lit.: Bertel/Schwaighofer, Österreichisches Strafrecht Besonderer Teil I, S. 259,4 // Bertel/Venier Strafprozessrecht S.6,12

    lg

  14. 15 egal 6. März 2009 um 6:11 nachmittags

    Ach wie schade… jetzt verliert Nuntio tausende Kunden wegen dem Facebook-Posting.

    Wohl eher schädigt die Firma jetzt ihren Ruf selber durch solche “drittklassigen Aktivitäten”.

  15. 16 Bascht 6. März 2009 um 7:16 nachmittags

    Ist das jetzt nur mein Eindruck, oder sind die Anwaltsschreiben in Österreich nochmal einen Zacken deftiger formuliert?

  16. 17 Tom 6. März 2009 um 8:11 nachmittags

    Das Schreiben ist aber schon echt, oder? Lanciere eine gefakte Abmahnung im Netz und jeder berichtet darüber. Wäre auch ne Art, eine Firma ins schlechte Licht zu rücken.

  17. 18 berlinnow 7. März 2009 um 3:07 vormittags

    Hab gleich mal mit geblogt, unglaublich, aber wie man an Herrn Weinreich sieht, gibt es auch durchaus Prominente Leute die so etwas triff. Traurig. http://berlinnow.wordpress.com/2009/03/07/meinungsfreiheit-pressefreiheit-das-schaffen-wir-alles-ab/

  18. 19 Frank Huber 7. März 2009 um 8:37 vormittags

    Ich finde diese juristischen Auseinandersetzungen immer sehr traurig. Wieso klärt man das nicht im persönlichen Gespräch?

  19. 21 Mirko Lange 7. März 2009 um 8:59 vormittags

    Nach deutschem Recht ist die Abmahnung komplett unberechtigt. Und so wie ich das Schreiben lese, auch nach Österreichischem.

    Der Anwalt wirft vor, es würden “falsche Tatsachen behauptet”. Das stimmt aber eben nicht. “Was immer Du tust, Finger weg von der Firma Nuntio” ist überhaupt keine Tatsachenbehauptung sondern eine Empfehlung. Das ist juristisch sehr bedeutend. Eine Tatsachenbehauptung wäre: “Das Auto ist rot.” Und wenn da Auto blau ist, wäre sie auch falsch. Aber “Was immer Du tust, Finger weg von der Firma Nuntio” ist nicht einmal eine Behauptung, und sie bezieht sich auch auf keine “Tatsache”, sondern auf ein künftiges Verhalten.

    “Gaaanz schlechte Erfahrungen…” (was im Langtext eigentlich heißt: “Ich habe ganz schlechte Erfahrungen) ist dagegen eine Tatsachenbehauptung. Denn es ist eine formell eine Tatsache, dass der Autor schlechte Erfahrungen hat. DIe wäre nur dann eine “falsche Tatsachenbehauptung”, wenn der Autor tatsächlich gute (!) Erfahrungen gemacht hätte. Davon kann man aber nun wirklich nicht ausgehen, warum sollte er das dann posten.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Der erste Teil ist gar keine Tatsachenbehauptung, geschweige denn eine falsche. Und der zweite Teil ist eine wahre (!) Tatsachenbehauptung.

    Beste Grüße

  20. 22 Mirko Lange 7. März 2009 um 9:18 vormittags

    Noch eine kleine (nicht ganz ernst gemeinte) Ergänzung. Eigentlich könnte man dem Anwalt eine Unterlassungserklärung schicken. Denn der Anwalt macht ohne Zweifel eine falsche Tatsachenbehauptung: Er behauptet, der Facebook-Eintrag wäre eine falsche Tatsachenbehauptung. Und das ist falsch.

    Nun ja, nur so am Rande :-)

    • 23 Frank 8. März 2009 um 4:41 vormittags

      @Mikro Lange

      Hoffen und denke das keiner der hier schreibenden Deine unernste Ergänzung ausbaut. Dann wären wir wieder im Neandertal … und nicht besser wie der Verfasser des Schreibens.

      Ansonsten kann ich Dir nur zustimmen:
      Eine Aufzählung von Tatsachen und eine Nennung von persönlichen Erfahrungen kann genausowenig zu einer Unterlassungsklage führen wie eine daruf basierende Empfehlung die in die Zukunft verweist.

      Ich weiß nicht ob mein Tipp in Östereich anwendbar ist:
      Einfach den Brief in einen Hefter tun und NIX (absolut nix) TUN.

      Hab persönlich einen etwas anderen Fall gehabt wo ich angeblich ein Abbo geschlossen habe. Da ich aber zu dem Zeitpunkt kein Festnetzanschluss hatte konnte das nicht sein.
      Habe NIE reagiert und nach 3 schreiben kam nix mehr.
      Solche Leute können garnicht zu inrgendeinem Gericht gehen und versuchen zu klagen. Sie würden einfach abgewiesen.

      Wenn Clowns an die MAcht kommen,
      gibt es noch lange nicht für alle was zu lachen.

  21. 24 Tom 7. März 2009 um 1:07 nachmittags

    Je mehr ich mich einlese, desto mehr glaube ich, dass da jemand einem Fake aufgesessen ist. Schau Dir mal die Webseite der Kanzlei an, das passt alles nicht zu dem Stil dieses Schreiben.

    Vor ein paar Jahren hab ich mal eine Mail von einem Anwalt bekommen, die sich dann auf Nachfrage als Fälschung heruagestellt hat.

    • 25 Felyx 7. März 2009 um 4:32 nachmittags

      Das ist doch ein ganz altes Haftungsproblem: Ist der Betreiber der Seite, oder der postende User zuständig?
      Natürlich will zB niemand für alle Postings seines Forums verantwortlich sein. Aber den ANsrpuch der klagenden Firma muss man auch anerkennen. Wenn dann noch Google dazukommt und die Suchtreffer filtern/entfernen soll, wird es ganz kompliziert.

      • 26 Doppelter Doktor 7. März 2009 um 8:26 nachmittags

        Die Haftung des Host Provider (facebook) schließt die Haftung des “Täters” ja nicht aus.
        Es besteht also kein Haftungsproblem, was ein Problem bleibt, ist, wie man facebook an österreichisches ECommerce Recht binden soll & dafür in die Pflicht zu nehmen. Spannender ist da schon, ob nicht der einzelne facebook Profil Inhaber ein Host Provider ist, der mit/auf seiner Pinnwand solche Rechtsverletzungen zulässt.

        • 27 Felyx 7. März 2009 um 9:41 nachmittags

          Zitat: Spannender ist da schon, ob nicht der einzelne facebook Profil Inhaber ein Host Provider ist, der mit/auf seiner Pinnwand solche Rechtsverletzungen zulässt.

          Genau das meinte ich mit meinem Post.

  22. 28 AMUNO 7. März 2009 um 4:58 nachmittags

    Hi,
    hab dich mal verlinkt, bzw wollte ja eigentlich einen Pingback bringen. Frage ist, ob das so gültig ist, da Facebook ja eigentlich eine geschlossene Umgebung ist.

    Social Networks – Facebook weiterhin vorn

    Gruß

    AMUNO

  23. 29 honigbaerli 7. März 2009 um 5:30 nachmittags

    abmahnungen zu verfassen gehört wohl immer mehr zur geldbeschaffung von gierigen rechtsverdrehern!
    oder ist meinungsfreiheit zukünftig kreditschädigend?
    ich bin gespannt wie es ausgeht..lasse es uns wissen!

  24. 32 Thialfi 7. März 2009 um 7:37 nachmittags

    Sowas soll wirklich schon Verunglimpfung sein? Ey ich dachte immer, man sollte lernen mit Kritik umzugehen und sie konstruktiv zu nutzen. So scheint mir jedenfalls der Tenor hier zu sein. Aber wenn die Äußerung, die zu dieser Abmahnung geführt hat, schon zu viel des Guten war, dann gute Nacht. Dann ist es besser,ich gebe als Blogger den Löffel ab und halte in Zukunft das Maul. Wenn wenigstens die geforderte Summe in irgendeinem vernünftigen Verhältnis zur “geleisteten Arbeit” stünde, wär das ja wohl auch nicht weiter wild. Aber so deutet das doch auf reine Abzocke hin. Ich kenn mich mit der Rechtsverdreherei ja nich so aus, aber um was für einen Streitwert geht es denn da? oder ist ein Anwalt – ob er der deutwschen oder österreichischen Sprache nun mächtig ist oder nciht – wirklich so gut bezahlt, dass 720,- Euronen gerechtfertigt wären? Ich wage das zu bezweifeln!

    • 33 Doppelter Doktor 7. März 2009 um 8:30 nachmittags

      Bin auch kein RA, aber natürlich richtet sich das nach dem späteren Streitwert.
      Ich finde, dass beide Seiten falsch gehandelt haben. Die Kritik ist undifferenziert & grenzt daher an Mobbing, die Reaktion ist zwar verständlich, grenzt aber an Abzocke.

  25. 34 HiPPiE 10. März 2009 um 11:18 nachmittags

    Ach ist das wieder Pillepalle, reine PR seitens NUNTIO um sich ins Gespräch zu bringen, soviele Webseiten-Besucher hatten die seit Gründung nicht und Helmschrott ist bereits No. 2 nach Nuntio.at, Respekt.

  26. 37 Schlaunews 28. April 2009 um 2:19 nachmittags

    Der Pfad zwischen freier Meinungsäußerung und übler Nachrede ist sehr sehr schmal…

    Und dann schimpfen alle über Zensur.


  1. 1 Abmahnanwalt reloaded - KRiZZi'S BLoG Trackback zu 6. März 2009 um 5:25 nachmittags
  2. 2 Recht viel Unfug (2) - Nuntio ./. Facebook-Nutzer » Frank Helmschrott Trackback zu 6. März 2009 um 5:35 nachmittags
  3. 3 zweipunktnull » Blog Archive » Nuntio: Pass auf, was Du sagst Trackback zu 6. März 2009 um 5:55 nachmittags
  4. 4 Online Reputation Teil 2 - vorm Klagen reden Trackback zu 6. März 2009 um 6:51 nachmittags
  5. 5 StoiBär » Blog Archiv » Was Nuntio mit Barbara Streisand gemeinsam hat Trackback zu 6. März 2009 um 8:07 nachmittags
  6. 6 Abmahnung im Internet « Tutuinblau’s Weblog Trackback zu 7. März 2009 um 1:14 vormittags
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